Christiane Frey Christiane Frey ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. In beiden Rechtsgebieten kann sie auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.

Vor ihrer Anwaltstätigkeit arbeitete Frau Frey 10 Jahre bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim Oberlandesgericht Braunschweig sowie im Justizministerium Sachsen-Anhalt. Dort sammelte sie in den Gebieten Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht wichtige Erfahrungen, die sie heute bei ihren gewählten Schwerpunkten Familien- und Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilien in idealer Weise einsetzen kann.

Vita von Christiane Frey

Ausbildung

Studium der Rechtspflege an der Fachhochschule Hildesheim; Schwerpunkt Erbrecht, Grundstücksrecht, Versteigerungsrecht, Gesellschaftsrecht

Jurastudium an der Universität Göttingen; Schwerpunkt Erbrecht und Familienrecht

Referendariate in der Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig sowie in den Kanzleien Kapahnke & Roßa / Wolfenbüttel, Voller & Heddäus in Frankfurt / Main und Howard Palser & Partners in Cardiff / Wales Schwerpunkte: Erbrecht, Grundstücksrecht, Notariatsverträge, Wirtschaftsrecht

Berufliche Laufbahn

10 Jahre Diplom-Rechtspflegerin bei der Generalsstaatsanwaltschaft und beim Oberlandesgericht Braunschweig, davon 6 Monate im Justizministerium Sachsen-Anhalt.

2000: Rechtsanwältin in der Kanzlei Voller & Heddäus in Frankfurt / Main.
Schwerpunkt: Wirtschaftsrecht

2001: Rechtsanwältin in der Kanzlei Cannawurf & Perpelitz Bad Homburg
Schwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Notarvertretung beider Notare

2004: Erhalt des Fachanwaltstitels für Familienrecht, Mitgründerin der Kanzlei Wolf & Frey in Bad Homburg; alleinige Bearbeiterin der Fachgebiete Familienrecht und Erbrecht

2007: Gründung der Kanzlei Frey Rechtsanwälte
Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht
Unterstützung durch Rechtsanwältin Claudia Stender

2011: Ernennung zur Notarin

2012: Fachanwaltskanzlei und Notarkanzlei erweitert:
Fachanwältin Charlotte Watz und Fachanwältin und Notarin Christiane Frey

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht (ARGE Familienrecht)
  • Mitglied in der Frankfurter Notarkammer

Hobbys

Tauchen, Tanzen, Motorradfahren

Charlotte Watz Charlotte Watz ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In beiden Rechtsgebieten hat sie langjährige Erfahrung im Prozess und bei außergerichtlichen Verhandlungen und Gestaltungen von Verträgen.

Nach ihrem Studium arbeitete sie beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. in Heidelberg und konnte schon hier wertvolle Erfahrungen für ihr Spezialgebiet Familienrecht sammeln. Sie vertritt die Interessen von Mietern und Vermietern sowie Unternehmen und Genossenschaften. Die Spezialisierung von Frau Watz im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ergänzt die Ausrichtung der Kanzlei gerade auch im Themenbereich Grundstücksrecht und in der Nachfolgeplanung im Erbrecht.

Vita von Charlotte Watz

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster, Schwerpunkt Arbeitsrecht, Familienrecht

Referendariate bei Landgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, den Kanzleien Rechtsanwalt Dr. Jung, Puchheim / München, dem Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen und dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. / Heidelberg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht.

Berufliche Laufbahn

2004 - 2011 Rechtsanwältin in einer Bad Homburger Kanzlei, Dezernatsleiterin Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht.

2009 Fachanwältin für Familienrecht

2010 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

2011 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Charlotte Watz in Bad Homburg

2012 Eintritt in Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey in Bad Homburg

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht (ARGE Mietrecht)
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