Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung / nichteheliche Lebensgemeinschaft

Ehevertrag

Einen Ehevertrag vor oder während der Ehe zu schließen ist für viele Menschen gleichbedeutend mit “die Liebe verhandeln” oder “dem Anderen das Vertrauen zu entziehen”. Rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen ist jedoch sinnvoll, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Gesetzeslage kontinuierlich ändert. Gerade im Scheidungsrecht werden die Gesetze immer wieder durch richtungsweisende Entscheidungen des BGH an die sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst. Will man sich darauf verlassen, dass die Anpassung schon den eigenen Vorstellungen entsprechen wird?

Für einen Ehevertrag ist es nie zu spät. Er kann schon in der Verlobungszeit, aber auch solange man verheiratet ist geschlossen werden.

Beim Ehevertrag stellt sich immer die Frage, was für die beiden Partner “gerecht” ist. Betrachten die Partner rückblickend die Zeit der Ehe, brechen oft Emotionen auf und einstmals gemeinsame Lebenspläne werden bestritten. Viel sinnvoller ist es deshalb, sich über das mögliche Ende einer Ehe bereits dann Gedanken zu machen, wenn man noch fair zueinander sein kann.

Ein Ehevertrag sollte deshalb auf die ganz individuellen Vorstellungen des Ehepaares zugeschnitten sein. Notarin Frey kann als neutrale Person diese Vorstellungen gemeinsam mit den Partnern herausfinden und diese juristisch exakt formulieren. Ihre jahrelange Erfahrung im Familienrecht gibt den Partnern die Sicherheit, den für sie optimalen und auf ihre persönliche Situation abgestimmten Vertrag zu erhalten.

Welche einzelnen Möglichkeiten es gibt, können Sie auf dieser Website auch unter folgenden Stichworten nachlesen:


Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn ein Paar sich in einer Trennungssituation befindet, ist die Zukunft für beide Ehepartner mit großen Unsicherheiten belastet. Diese Unsicherheiten können aber abgemildert werden, indem beide Partner bereits zu einem frühen Zeitpunkt in wesentlichen Fragen Einigkeit erzielen. Hierbei kann eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sehr hilfreich sein und Streit vermeiden. Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung, zur Beseitigung von Existenzängsten und zu Unterhaltsfragen stehen daher meistens im Mittelpunkt. Von Gesetzes wegen muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Wenn Sie bereits Einigkeit hinsichtlich bestimmter Fragen erzielt haben, wird die Notarin die dafür passende juristische Formulierung finden. Die Neutralität der Notarin gewährleistet, dass jeder Vertragsbeteiligte auf die Folgen und die Reichweite der Vereinbarung hingewiesen wird. Selbstverständlich werden Fragen hierzu verständlich und professionell beantwortet.


Vertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die Form des Zusammenlebens ohne zu heiraten ist manchmal aus individuellen Gründen ganz bewusst auf Dauer angelegt. Wenn gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden, sich wirtschaftliche oder berufliche Verflechtungen ergeben oder ein Kind geboren wird, dann fehlt der Schutz, den das Gesetz für die Ehe gewährt. Einen weitreichenden Schutz bietet ein individueller Vertrag über die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Wenn ein minderjähriges Kind geboren ist, sind die Lebensgefährten in einer ganz besonderen Verantwortung. Empfehlenswert ist neben einem Vertrag über ihre Lebensgemeinschaft auf jeden Fall ein Testament oder Erbvertrag, da bei unvorhergesehenem Tod eines Elternteils das gesetzliche Erbrecht oft unerwünschte Folgen hat. Wir informieren Sie umfassend.

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