Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt, je nach Art des Versicherungsvertrages, die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Erteilt die Versicherung eine Deckungszusage, dann zahlt die Versicherung für den Fall, dass Ihr Anspruch nicht durchgesetzt werden kann, nicht nur Ihre, sondern auch die gegnerischen Kosten. Sieht Ihr Vertrag eine Selbstbeteiligung vor, so muss deren Höhe von Ihnen übernommen werden.

Da die Versicherungsbedingungen oft Ausschlussklauseln enthalten, ist nicht immer sicher, ob die Rechtsschutzversicherung die Vergütung des Anwalts bezahlt. Wir empfehlen daher, vor einer Mandatsübertragung die Deckungszusage von der Versicherung einzuholen. Oftmals bezahlt die Versicherung die Erstberatung, in deren Verlauf wir dann gemeinsam die weitere Kostenübernahme besprechen und mit der Versicherung abklären können.

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